Alle inklusive – dafür setzen wir uns ein!

Barrierefrei Gärtnern

Viele Menschen träumen davon, Salat, Radieschen, Kräuter oder Gemüse im eigenen Garten selbst anzubauen. Gärtnern ist gesund. Doch „normale“ Beete sind nicht erreichbar. Gartenwege sind zu schmal, zu holprig und daher mit Rollstuhl oder Rollator nicht befahrbar.

Barrierefrei Gärtnern heißt

  • Hauptweg im Garten mindestens 150 cm breit, Nebenwege mindestens 90 cm breit.
  • mit gut berollbarem Material befestigte Wege
  • rutschfest (d.h. kein Naturstein, da Rutschgefahr bei Nässe besteht)
  • im Arbeitsbereich genügend Bewegungsfläche (mindestens 150 cm x 150 cm)
  • unterfahrbare Hochbeete („Gärtnern ohne Bücken“)

Barrierefreie Toiletten für alle

Für Menschen im Rollstuhl ist es nicht einfach, unterwegs ein geeignetes „stilles Örtchen“ zu finden. Noch komplizierter wird es, wenn Menschen aufgrund der Schwere ihrer Behinderung auch keine „normale“ Rollstuhltoilette benutzen können. Sie brauchen stattdessen Toiletten mit stabilen Liegen, um im Liegen ihre Einlagen wechseln zu lassen. In Großbritannien ist es seit 2009 Standard, in öffentlichen Gebäuden Toiletten mit einem Lifter sowie einer Liege auszustatten (sog. „changing places“). Die Alternative: auf dem Fußboden öffentlicher Toiletten liegend die Einlagen wechseln. Die Stiftung Leben pur in München hat deshalb das bundesweite Projekt „Toiletten für alle“ gestartet. Mehr Infos unter www.stiftung-leben-pur.de.

Barrierefreie „Toiletten für alle“ heißt

  • barrierefreie öffentliche Toiletten (v.a. WC-Schüssel möglichst von beiden Seiten anfahrbar, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken, Notruf, Bewegungsfläche 150 cm x 150 cm vor der WC-Schüssel)
  • barrierefreie „nette Toilette“
  • barrierefreie Toiletten auch bei Großveranstaltungen wie z.B. bei Stadtfesten, Straßenfesten, usw.
  • barrierefreie Toilette für alle heißt: Raumgröße von mind. 12 qm, höhenverstellbare Liege, Lifter

Barrierefrei zum Arzt?!

Patienten können ihren Arzt frei wählen. So steht es im Gesetz. Und auch die UN-Behindertenrechtskonvention sichert Menschen mit Behinderung den vollen Zugang zur ärztlichen Versorgung zu. Doch nur etwa jede dritte Arztpraxis ist barrierefrei zugänglich. Besonders schwierig ist es, Fachärzte in barrierefreien Arztpraxen zu finden. Das muss sich ändern. Auf einem guten Weg ist die Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg mit ihrer barrierefreien Praxissuche.

Barrierefrei zum Arzt heißt

  • gibt es einen Parkplatz für Rollstuhlfahrer in Eingangsnähe?
  • ist die Arztpraxis barrierefrei (stufenlos) erreichbar?
  • ist ein barrierefreies WC vorhanden?
  • gibt es flexible / höhenverstellbare Untersuchungsmöbel?
  • gibt es eine barrierefreie Kommunikation (z.B. Leichte Sprache, Unterstützte Kommunikation, Gebärdensprache)?
  • gibt es Orientierungshilfen für blinde / sehbehinderte Menschen?

Barrierefrei Einkaufen?!

Einkaufen gehört zu unserem Alltag. Ob „Tante-Emma-Laden“ oder Supermarkt, ob der Bäcker nebenan oder das Fachgeschäft für Bekleidung, Möbelhaus oder Heimwerkermarkt – je nach Bedarf steuern wir das jeweilige Geschäft an. Einkaufen zu gehen ist für Menschen mit Behinderung gar nicht so einfach, denn der Einzelhandel ist noch nicht zu 100% barrierefrei.

Barrierefrei Einkaufen heißt

  • wie barrierefrei ist das Geschäft erreichbar? (Parkplatz für Rollstuhlfahrer in Eingangsnähe, ÖPNV)
  • ist das Geschäft barrierefrei (stufenlos) erreichbar?
  • ist das Geschäft barrierefrei gestaltet? (breite Wege, Orientierungshilfen, gut lesbare Preisschilder, Einkaufswagen / Umkleidekabine für Menschen im Rollstuhl, Anordnung der Waren)
  • gibt es einen Einkaufsservice für Menschen mit Behinderung? (Hilfe beim Auswählen, Einpacken)
  • sind die Mitarbeiter geschult im Umgang mit Kunden mit Behinderung?

Barrierefrei mobil – Parkplätze

Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung brauchen mehr Platz zum Ein- und Aussteigen aus einem Auto. Außerdem muss auch der Rollstuhl ein- und ausgeladen werden. Dies geschieht entweder von der Seite oder von hinten (z.B. mit Rampe oder Hubeinrichtung). Deshalb sind PkW-Stellplätze, die für Menschen mit außergewöhnlicher Behinderung ausgewiesen sind, extra groß. Dies ist dringend notwendig und kein Luxus.

Barrierefrei mobil – Parkplätze heißt

  • mindestens 350 cm breit und mindestens 500 cm lang (DIN 18040, Ziffer 4.2.2)
  • mit einem extra Schild gekennzeichnet
  • in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet
  • gut berollbar (und keine Rasengittersteine!)

Barrierefreie Rettungswege für alle

Gut gekennzeichnete Rettungswege sind im Gefahrenfall wichtig. Menschen im Rollstuhl brauchen stufenlose Rettungswege, um im Gefahrenfall sich selbständig in Sicherheit bringen zu können. Das sog. „Selbstrettungsprinzip“ hat Vorrang vor dem sog. „Verweilprinzip“.

Barrierefreie „Rettungswege für alle“ heißt

  • ein Brandschutzkonzept, das auch die Belange von Menschen mit Gehbehinderung und Sinnesbehinderung berücksichtigt (vgl. DIN 18040-1, 4.7)
  • zum Beispiel im Einzelfall Bereitstellung von geeigneten Hilfsmitteln wie z.B. Evakuierungsstühle
  • zum Beispiel Bereitstellung sicherer Bereiche für den Zwischenaufenthalt von Menschen, die sich nicht selbst in Sicherheit bringen können
  • zum Beispiel gut gekennzeichnete Rettungswege (auch für blinde und hörberhinderte Menschen)
  • zum Beispiel stufenlose Rettungswege
  • zum Beispiel regelmäßige Notfallübungen (Alarmierung / Evakuierung)

Spielen – barrierefrei für alle

„Miteinander spielen“ – Gerade für Kinder mit Behinderung ist es wichtig, mit den Geschwisterkindern und den Kindern aus der Nachbarschaft gemeinsam auf einem Spielplatz herumtollen zu können. Deshalb müssen Spielplätze von Anfang an inklusiv geplant und gestaltet werden.

Barrierefreie Spielplätze für alle heißt

  • Spielplätze sind so gestaltet, dass alle Kinder den Spielplatz und die Spielgeräte nutzen können
  • es gibt vielfältige Spielgeräte, die alle Kinder nutzen können (z.B. breite Rutschen, Vogelnestschaukeln, Rollstuhlkarussell)
  • alle Spielgeräte sind leicht und sicher stufenlos erreichbar; der Untergrund der Wege ist gut berollbar (keine Sand- bzw. Kiesflächen)

Jede Barriere ist eine zu viel!

Barrierefreiheit schafft mehr Lebensqualität für alle. Es ist für 100 Prozent der Bevölkerung komfortabel. Es ist notwendig für 40 Prozent der Bevölkerung. Für 10 Prozent der Bevölkerung ist Barrierefreiheit unabdingbar. Barrierefreiheit ist also keine „Sonderbauform für Menschen mit Behinderung“. Barrierefreiheit ist vielmehr eine Aufgabe für alle.

„Jede Barriere ist eine zu viel!“

  • Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine umfassende Barrierefreiheit als eine Voraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Barrierefreies Bauen ist in der Landesbauordnung Baden-Württemberg fest verankert.
  • Eine barrierefreie Infrastruktur wird zunehmend ein Standortvorteil für die Gemeinden. Vom Enkel im Kinderwagen bis zu den betagten Großeltern – Barrierefreiheit nutzt allen.
  • eine frühzeitige Beteiligung von Menschen mit Behinderungen als „Experten in eigener Sache“ trägt dazu bei, gute barrierefreie Lösungen für die Praxis zu fi nden. Sie erfüllen zugleich die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
  • Leitgedanken einer barrierefreien Planung lauten: „hin kommen, rein kommen, klar kommen“.

Schwimmen – barrierefrei für alle!

„… baden gehen!“ Schwimmen ist gesund. Der Körper wird vom Wasser getragen. Die Gelenke, Muskeln und Bänder werden nur minimal belastet. Gleichgewicht und Koordination werden trainiert. Bewegung im Wasser macht Spaß, stärkt das Selbstbewusstsein. Schwimmen in der Gruppe fördert zudem soziale Kontakte. Allerdings gibt es nur wenige Schwimmbäder mit Einstieghilfen und mehr.

„Schwimmen – barrierefrei für alle!“ heißt

  • geeignete Einstieghilfen (z.B. Lifter, Rampe) in das Schwimmbecken sind vorhanden
  • es gibt barrierefreie Umkleidekabinen, Duschen und Toiletten
  • es gibt gut geschulte Mitarbeiter, die bei Bedarf im Einzelfall weitere Hilfestellungen geben können.

Barrierefrei durch den (Groß-)Stadtdschungel

„Eine Reise ins Traumland – zu Fuß und mit dem Rollstuhl durch den (Groß-)Stadtdschungel“ – heißt unser inklusives Brettspiel. Nicht nur im Spiel, sondern auch im Alltag brauchen Menschen mit Behinderung Orientierungshilfen und Wegweiser, um barrierefrei in der Gemeinde unterwegs sein zu können. Stadtpläne und Stadtführer für Menschen mit Behinderung sind unverzichtbare Hilfen!

„Barrierefrei unterwegs mit Stadtplan / Wegweiser“ heißt

  • sind Rathaus, Kindertagesstätte, Schule, Spielplatz, Sporthalle, Schwimmbad, Museum, Kino, Volkshochschule, Post, Bank, Einzelhandel, Gastronomie oder Sehenswürdigkeiten barrierefrei zugänglich?
  • wo gibt es Parkplätze für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen und Toiletten für alle?
  • gibt es Stadtführungen auch in Gebärdensprache / in Leichter Sprache?
  • gibt es den Wegweiser für Menschen mit Behinderung gedruckt und / oder im Internet?
  • sind die Angaben zur Barrierefreiheit vor der Veröffentlichung sorgfältig erhoben und gewissenhaft geprüft worden? Waren Menschen mit Behinderung als „Experten in eigener Sache“ beteiligt? Werden die Angaben laufend aktualisiert?

„… nur eine kleine Stufe – barrierefrei?!“

„… das ist doch nur eine kleine Stufe von rund 5 cm, das ist doch keine Barriere!“ Falsch!

Für Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator kann auch eine kleine Stufe von „nur“ 5 cm eine fast unüberwindbare Hürde sein. Das gilt ebenso für breite Entwässerungsrinnen, Kopfsteinpflaster, Rasengittersteine. Im Alltag lauern viele kleine und großen Hürden – gemeinsam bauen wir sie ab!

Ohne Lautsprache reden – barrierefrei!

Bildsymbole nach Charles Bliss: „Ich möchte ins Kino gehen.“

„Ich möchte ins Kino gehen.“

ich: Zeichen für Person und 1
möchte: Herz und Feuer + Zeichen für Tätigkeitswörter
gehen: zwei Beine + Zeichen für Tätigkeitswörter
Kino: Haus + Film (Filmrolle in einem Behälter)

Kommunikation ist ein Grundbedürfnis. Es bestimmt den Alltag. Es geht darum, Informationen zu erhalten und weiterzugeben, kleine und große Wünsche mitzuteilen, Gefühle auszudrücken und vieles mehr. Ohne Lautsprache reden ist mit der Unterstützten Kommunikation (UK) möglich. Egal, ob jemand grafische Symbole (z.B. Bildtafel nach Charles Bliss) oder technische Kommunikationshilfen benutzt. Wichtig ist, dass Menschen reden können und so am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Barrierefrei unterwegs

Mobilität ist ein Grundbedürfnis. Doch vielfach sind noch immer Busse und Bahnen für Menschen im Rollstuhl ganz schön fern. Es fehlen sog. Niederflurbusse mit Einstieghilfen. Barrierefrei unterwegs?!

Kriterien für eine barrierefreie Bushaltestelle sind u.a. …

  • der Witterungsschutz („Buswartehäuschen“) ist hell und transparent, bietet Sitzmöglichkeiten und einen geschützten Warteplatz für Menschen im Rollstuhl und Kinderwagen.
  • es sind besondere Formsteine (z.B. „Kasseler Bord“) als Anfahrhilfe eingebaut, um eine geringe Spaltbreite zwischen Bus und Haltestellenplattform zu gewährleisten. Die Warteflächenhöhe ist angepasst an die eingesetzten Niederflurbusse und ermöglicht dadurch einen niveaugleichen Ein- und Ausstieg.
  • ein taktil wahrnehmbares Aufmerksamkeitsfeld erleichtert blinden Fahrgästen die Orientierung.
  • der Aushangfahrplan ist auch aus sitzender Position gut lesbar. Niederflurbusse sind im Fahrplan ausgewiesen.

Lust auf Genuss und Einkehr – barrierefrei?

Lust auf Genuss und Einkehr?
Lust auf badische oder schwäbische Küche? Oder lieber Pasta oder Pizza?
Für welches Gasthaus entscheiden Sie sich heute?
Sie haben die Qual der Wahl!

Menschen mit Behinderung wählen die Gaststätte, die barrierefrei ist.

„Lust auf Genuss und Einkehr – barrierefrei für alle“ heißt

  • ist die Gaststätte (ob Eckkneipe, Systemgastronomie oder Sternerestaurant) barrierefrei, d.h. stufenlos zugänglich?
  • gibt es eine Toilette für Menschen im Rollstuhl?
  • gibt es Orientierungshilfen für sinnesbehinderte Gäste?

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Landesverband für Menschen mit Körper- und
Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.

Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart

info@lv-koerperbehinderte-bw.de

www.lv-koerperbehinderte-bw.de

www.facebook.com/lvkmbw

Telefon: 0711 / 505 39 89-0


Impressum

Ziel Barrierefreiheit“ ist ein Projekt vom
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.


Vertretungsberechtigter Vorstand nach § 26 BGB

  • Erster Vorsitzender: Thomas Seyfarth, Rangendingen
  • Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck, Waiblingen
  • Schatzmeisterin: Marion Reick-Westphal, Karlsruhe
  • Vorstandsmitglied: Irene Betz, Mannheim
  • Vorstandmitglied: Achim Hoffer, Waiblingen
  • Vorstandsmitglied: Petra Nicklas, Tamm
  • Vorstandsmitglied: Rolf Schneider, Stuttgart

Vereinsregister

Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: VR 2062


Geschäftsführerin
(verantwortlich für die journalistisch-redaktionellen Beiträge)

Jutta Pagel-Steidl


Hausanschrift und Kontakt

Landesverband für Menschen mit Körper- und
Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.

Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 505 3989 – 0
Telefax 0711 / 505 3989 – 99
E-Mail info@lv-koerperbehinderte-bw.de
Internet www.lv-koerperbehinderte-bw.de


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